Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen („AGB“) der com.be.nations Gmbh, Hauptstraße 25
69117 Heidelberg, (im folgenden „com.be.nations“), gelten als verbindliche Grundlage für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen Verbrauchern oder Unternehmern (nachfolgend Auftraggeber genannt), die Angebote von com.be.nations in Anspruch nehmen.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Regelungen dieser AGB, die ausdrücklich als für Unternehmer geltend bezeichnet sind, gelten nicht gegenüber Verbrauchern.
2. Umfang der Leistung
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen einem Auftraggeber und com.be.nations, das die in Punkt 2.2 angeführten Leistungen erbringt.
2.2 Der Leistungsumfang gegenüber dem Auftraggeber umfasst grundsätzlich das Übersetzen, Lektorieren, Projektmanagement sowie die Planung und Durchführung allfälliger Zusatzleistungen.
2.3 com.be.nations verpflichtet sich, alle übertragenen Tätigkeiten nach bestem Wissen und nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit durchzuführen.
2.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich com.be.nations bereits zur Angebotslegung mitzuteilen, wofür er die Übersetzung verwenden will, z. B. ob sie für ein bestimmtes Zielland, nur der Information, der Veröffentlichung und Werbung, für rechtliche Zwecke oder Patentverfahren, oder irgendeinem anderen Zweck dienen soll, bei dem eine besondere Übersetzung der Texte von Bedeutung ist.
2.5 Der Auftraggeber darf die Übersetzung nur zu dem von ihm angegebenen Zweck verwenden. Für den Fall, dass der Auftraggeber die Übersetzung für einen anderen als den vereinbarten Zweck verwendet, besteht keine Haftung seitens com.be.nations.
2.6 Übersetzungen sind von com.be.nations, sofern nichts anderes vereinbart ist, in einfacher Ausfertigung in elektronischer Form zu liefern.
2.7 Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes fällt ausschließlich in die Verantwortlichkeit des Auftraggebers.
2.8 com.be.nations hat das Recht, den Auftrag an gleich qualifizierte Subunternehmer weiterzugeben, in diesem Falle bleibt com.be.nations jedoch ausschließliche Vertragspartnerin des Auftraggebers.
3. Preise, Nebenbedingungen zur Rechnungslegung
3.1 Die Preise für Übersetzungen bestimmen sich nach den Tarifen (Preislisten) von com.be.antions, die für die jeweilige besondere Art der Übersetzung anzuwenden sind.
3.2 Als Berechnungsbasis gilt die jeweils vereinbarte Grundlage (zum Beispiel: Zieltext, Ausgangstext, Stundensatz, Seitenanzahl, Zeilenanzahl, Zeichenanzahl).
3.3 Kostenvorschläge/Angebote gelten nur dann als verbindlich, wenn sie schriftlich und nach Vorlage der zu übersetzenden Unterlagen erstellt wurden. Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden.
3.4 Sofern nichts anderes vereinbart ist, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.
3.5 Für Express- und Wochenendarbeiten können angemessene Zuschläge verrechnet werden, die entsprechend zu vereinbaren sind.
4. Lieferung
4.1 Hinsichtlich der Frist für die Lieferung der Übersetzung ist die jeweilige Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und com.be.nations maßgebend. Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des von com.be.nations angenommenen Auftrages und hat der Auftraggeber an einer verspäteten Lieferung kein Interesse, so hat der Auftraggeber dies im Vorhinein ausdrücklich bekannt zu geben. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist sowie des Liefertermins bei einem Fixgeschäft ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen im angegebenen Umfang (z. B. Ausgangstexte und alle erforderlichen Hintergrundinformationen) sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist; für den Fall eines Fixgeschäfts obliegt es com.be.nations, zu beurteilen, ob auch bei verspäteter Zurverfügungstellung von Unterlagen durch den Auftraggeber der vereinbarte Liefertermin gehalten werden kann.
4.2 Die mit der Lieferung (Übermittlung) verbundenen Gefahren trägt der Auftraggeber.
4.3 Ist nichts anderes vereinbart, so verbleiben die vom Auftraggeber com.be.nations zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluss des Übersetzungsauftrages bei com.be.nations. com.be.nations hat dafür zu sorgen, dass diese Unterlagen sorgsam verwahrt werden, sodass Unbefugte keinen Zugang dazu haben, die Verschwiegenheitsverpflichtung nicht verletzt wird und die Unterlagen nicht vertragswidrig verwendet werden können.
5. Höhere Gewalt
5.1 Für den Fall der höheren Gewalt hat com.be.nations den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl com.be.nations als auch den Auftraggeber, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat jedoch com.be.nations Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen zu geben.
5.2 Als höhere Gewalt sind insbesondere anzusehen: Arbeitskonflikte; Kriegshandlungen; Bürgerkrieg; Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die nachweislich die Möglichkeit seitens com.be.nations, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.
6. Haftung für Mängel (Gewährleistung)
6.1 Sämtliche Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden (Fehlerprotokoll).
6.2 Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber com.be.nations eine angemessene Frist und Gelegenheit zur Nachholung und Verbesserung seiner Leistung zu gewähren. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist von com.be.nations behoben, so hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Preisminderung.
6.3 Wenn com.be.nations die angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, kann der Auftraggeber eine Herabsetzung der Vergütung (Preisminderung) verlangen.
6.4 Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teils des Rechnungsbetrages.
6.5 Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber com.be.nations einen Korrekturabzug zu überlassen. Wird ein solcher Abzug nicht überlassen und druckt der Auftraggeber den Text ohne Freigabe, so besteht seitens com.be.nations keine Haftung für Mängel.
6.6 Für die Übersetzung von schwer lesbaren, unleserlichen bzw. unverständlichen Vorlagen besteht keinerlei Mängelhaftung. Dies gilt auch für Überprüfungen von Übersetzungen.
6.7 Stilistische Verbesserungen bzw. Abstimmungen von spezifischen Terminologien (insbesondere von branchen- bzw. firmeneigenen Termini) etc. gelten nicht als Übersetzungsmängel.
6.8 Für auftragsspezifische Abkürzungen, die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt wurden, besteht keinerlei Mängelhaftung.
6.9 Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, übernimmt com.be.nations keinerlei Haftung.
6.10 Für vom Auftraggeber beigestellte Ausgangstexte, Originale und dergleichen haftet com.be.nations, sofern diese nicht mit der Lieferung dem Auftraggeber zurückgegeben werden, als Verwahrer im Sinne des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches für die Dauer von vier Wochen nach Fertigstellung des Auftrages. Eine Pflicht zur Versicherung besteht nicht.
7. Schadensersatz
Alle Schadenersatzansprüche gegen com.be.nations sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben, auf die Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Ausgenommen von dieser Beschränkung des Schadenersatzes sind Fälle, in denen der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde oder für Personenschäden.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Alle dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen im Zusammenhang mit dem Auftrag bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus dem Vertrag erwachsenen Verbindlichkeiten Eigentum von com.be.nations.
8.2 Die Weitergabe und Vervielfältigung darf nur mit Zustimmung von com.be.nations erfolgen.
8.3 Im Zuge eines oder mehrerer Aufträge angelegte Translation Memories sind – falls nicht anders vereinbart – Eigentum von com.be.nations.
8.4 Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Translation Memories bleiben – so nicht anders vereinbart – weiterhin Eigentum des Auftraggebers.
9. Urheberrecht
9.1 com.be.nations ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, die Ausgangstexte übersetzen zu lassen. Der Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, dass er über alle Rechte verfügt, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind.
9.2 Bei urheberrechtlich geschützten Übersetzungen hat der Auftraggeber den Verwendungszweck anzugeben.
9.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, com.be.nations gegenüber allen Ansprüchen, die von dritten Personen aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber keinen Verwendungszweck angibt bzw. die Übersetzung zu anderen als den angegebenen Zwecken verwendet wird.
10. Zahlung
10.1 Die Zahlung hat, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bei Lieferung der Übersetzung und nach Rechnungslegung innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zu erfolgen.
10.2 Bei Großaufträgen kann der Auftragnehmer Abschlagszahlungen verlangen, die in vereinbarten Abständen nach Lieferung der bereits erbrachten Leistungen fällig werden.
10.3 Tritt Zahlungsverzug ein, so ist der Auftragsnehmer berechtigt, beigestellte Auftragsunterlagen (z. B. zu übersetzende Manuskripte) zurückzubehalten. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in angemessener Höhe in Anrechnung gebracht.
10.4 Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich per Überweisung. Etwaige Bankgebühren sind vom Auftraggeber zu tragen. Dies gilt auch für die Berechnung von anfallenden Gebühren für die Verbuchung von Auslandsüberweisungen durch das Kreditinstitut von com.be.nations
10.5 Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und com.be.nations vereinbarten Zahlungsbedingungen ist com.be.nations berechtigt, die Arbeit an den bei ihm liegenden Aufträgen nach vorheriger Mitteilung so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde. Durch die damit verbundene Einstellung der Arbeit erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird com.be.nations in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert.
12. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages nicht. Sollte eine Klausel unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, verpflichten sich beide Parteien, diese durch eine rechtlich zulässige, wirksame und durchsetzbare Klausel zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Intention der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.
13. Schriftform
Sämtliche Änderungen, Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und com.be.nations bedürfen der Schriftform.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist der Geschäftssitz von com.be.nations. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist das am Geschäftssitz von com.be.nations zuständige Gericht zuständig.